Die Adoptionsvermittlungsstelle des Fachbereiches Bildung informiert und berät über alle wichtigen Themenbereiche, die im Zusammenhang mit einer Adoption, Stiefkindadoption oder Herkunftssuche stehen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle, berät, begleitet und unterstützt leibliche Eltern, die sich mit den Gedanken tragen ihr Kind zur Adoption freigeben zu wollen und zeigt Alternativen auf ein Leben mit dem Kind gestalten zu können.
In der Adoptionsvermittlungsstelle erfolgt die Eignungsprüfung
adoptionswilliger Paare sowie deren Vorbereitung und Schulung.
Außerdem begleiten die Mitarbeiterinnen alle am Adoptionsprozess beteiligten Personen und gewährleisten über den Adoptionsbeschluss hinaus eine Nachbetreuung.
Die Leistung ist kostenlos.
Das Eignungsprüfverfahren für eine Inlandsadoption ist kostenfrei.
Anfallende Kosten für Urkunden, ärztliche Atteste, Führungszeugnisse sind von den Bewerbern selbst zu tragen.
Des Weiteren fällt ein Unkostenbeitrag für die Teilnahme am Bewerberseminar an.
Das Eignungsprüfverfahren für eine Auslandsadoption ist kostenpflichtig.
Anforderungen für eine erfolgreiche Adoption:
Ziel der Adoptionsvermittlung als Aufgabe der Jugendhilfe ist, für die
Kinder geeignete Familien zu finden.
Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.
Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen der Fachkräfte in den
Adoptionsvermittlungsstellen sind das Kind und die Wahrung seiner Rechte und Bedürfnisse. Aufgabe der Vermittlungsstelle ist daher, Kinder zu den für sie am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu vermitteln, nicht aber für diese „passende“ Kinder zu suchen.
Adoptionsbewerberinnen und -bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen.
Einer der Ehegatten muss wenigstens fünfundzwanzig Jahre alt,
der andere mindestens einundzwanzig Jahre alt sein.
Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten aus einer früheren Beziehung allein annehmen. Das Kind wird dann durch die Annahme zum gemeinschaftlichen Kind.
Der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und den Adoptivkindern soll einem natürlichen Eltern-Kind-Altersverhältnis entsprechen.
Zu den erforderlichen Unterlagen beraten wir Sie gern in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.
Rechtsgrundlagen
• Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
• Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
• Grundgesetz (GG)
• 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Pflegeeltern übernehmen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Kann eine Herkunftsfamilie ihren Betreuungs- und Erziehungsaufgaben
gegenüber ihrem Kind nicht mehr gerecht werden, ist es notwendig für dieses eine andere Lebensperspektive zu finden.
Hier können Pflegeeltern die richtige Hilfe sein.
Was ein Kind in dieser Situation am meisten braucht, ist jemand, der verlässlich für es da ist und für es sorgt.
Mitunter brauchen auch Geschwister eine Ersatzfamilie.
Pflegekinder sind von den Schwierigkeiten in ihrer Herkunftsfamilie geprägt und können neben ihren verschiedenen Erfahrungen auch Entwicklungsauffälligkeiten und Entwicklungsdefizite mitbringen.
Pflegeeltern können die Bedürfnisse nach Nähe, Verlässlichkeit, Struktur,Bindung, Zugehörigkeit und Alltagsnormalität für jüngere Kinder am besten erfüllen.
Der Pflegekinderdienst des Fachbereiches Bildung informiert über alle wichtigen Themenbereiche und bereitet Pflegeeltern individuell auf das neue Familienleben vor.
Pflegeeltern erhalten Beratung und Begleitung. Der materielle Unterhalt des Kindes wird sichergestellt. Ihre erzieherische Leistung wird entsprechend den Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt honoriert.
Das Eignungsverfahren ist kostenlos.
Es fallen allerdings Gebühren für Atteste und Bescheinigungen an, die nicht erstattet werden können.
Erforderliche Unterlagen:
Zu den erforderlichen Unterlagen beraten wir Sie gern in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch.
Anforderungen an die Pflegeeltern:
Als Pflegeeltern sollten Sie die Bedingungen für ein förderliches familiäres Klima erfüllen können und ausreichend Zeit zur Verfügung haben.
Pflegeeltern sind bereit, die Beziehung zwischen Ihrem Pflegekind und seinen leiblichen Eltern aufrechtzuerhalten (Umgangsgestaltung, Biografiearbeit).
Zu den Voraussetzungen gehört weiterhin, dass Sie körperlich und seelisch belastbar sind und in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Sie bieten eine kindgerechte Umgebung und ausreichend Wohnraum.
Als Pflegeeltern verfügen Sie über ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft zur Zusammenarbeit mit Behörden, Einrichtungen sowie der Herkunftsfamilie.
Sie bringen Reflexionsfähigkeit, Geduld und Einfühlungsvermögen für die besonderen individuellen Bedürfnisse und Verhaltensmuster des Kindes mit.
Antragstellung
persönlich
Rechtsgrundlagen
8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe